Rechtsgrundlage

SGB III § 274 Förderungsbedürftige Arbeitnehmer (außer Kraft)

Die §§ 272 bis 279 traten gemäß Art. 1 Nr. 153, Art. 124 Abs. 1 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung ab 1.1.2004 außer Kraft.

Grund war die Aufhebung der Förderung von zugewiesenen Arbeitnehmern in Strukturanpassungsmaßnahmen. Es gilt grundsätzlich die allgemeine Übergangsvorschrift in § 422, die die Weitergeltung der Vorschriften über Strukturanpassungsmaßnahmen bis zu deren Ende regelt.

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