Rz. 121

Zum Einkommen gehören auch Zuwendungen, z. B. der Eltern, um den Lebensstandard des Leistungsberechtigten anzuheben (BSG, Urteil v. 20.12.2011, B 4 AS 200/10 R).

 

Rz. 122

Finanzielle Zuwendungen des nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Partners sind nach Abs. 1 Satz 1 (i. V. m. § 9) als Einkommen zu berücksichtigen (SG Aachen, Urteil v. 18.2.2014, S 14 AS 444/13). Lässt sich die Höhe der Zuwendungen nicht konkret beziffern, darf das Gericht eine Schätzung vornehmen. Zugrunde lag eine Beziehung der Leistungsberechtigten als "Zweitfrau" eines muslimischen Mannes. Eine Einkommensschätzung des Jobcenters ist gerichtlich voll überprüfbar (SG Aachen, Urteil v. 18.2.2014, S 14 AS 921/13).

 

Rz. 123

Gewährt ein Dritter Zuwendungen an den Leistungsberechtigten unter dem Vorbehalt der Erstattung bei Leistungsbewilligung durch das Jobcenter, weil das Jobcenter Leistungen zunächst (rechtswidrig) verweigert, stellen diese Zuwendungen kein Einkommen nach Abs. 1 dar, die Leistungsverpflichtung des Jobcenters entfällt nicht (LSG Hamburg, Urteil v. 23.2.2017, L 4 AS 15/15).

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