Rz. 73

Diskriminierungen des Arbeitnehmers bzw. des Leistungsberechtigten dürften stets zur Folge haben, dass sich aus der dadurch hervorgerufenen Gegenwehr keine Leistungsminderung des Leistungsberechtigten ergibt. Das Diskriminierungsverbot ist in Art. 3 GG verankert. Es wird nach verschiedenen Gleichbehandlungssachverhalten unterschieden, etwa der Altersdiskriminierung, der Entgeltdiskriminierung, der Geschlechterdiskriminierung usw. (vgl. § 1 AGG). Hinzutreten Sachverhalte mittelbarer Diskriminierung, bei denen (scheinbar) neutrale Vorschriften oder Verfahren vorgeschoben werden.

 

Rz. 73a

Rechtsprechung (beispielhaft, wird laufend ergänzt):

BAG, Urteil v. 25.1.2023, 10 AZR 29/22 (arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz gilt auch, wenn der Arbeitgeber nach Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimmbaren Kriterien Leistungen erbringt).

BAG, Urteil v. 25.11.2021, 8 AZR 313/20 (Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers, wenn öffentlicher Arbeitgeber freie Stelle nicht meldet).

BAG, Urteil v. 1.7.2021, 8 AZR 297/20 (Schriftliche Einladung zum Vorstellungsgespräch nicht zugegangen).

BAG, Urteil v. 21.1.2021, 8 AZR 488/19 (Geschlechtsspezifische Diskriminierung bei Entgelt für gleiche Arbeit).

BAG, Urteile v. 23.1.2020, 8 AZR 484/18, v. 16.5.2019, 8 AZR 315/18 (Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers).

ArbG Berlin, Urteil v. 15.8.2019, 44 Ca 8580/18 (keine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft oder Weltanschauung bei einer Stigmatisierung wegen der ostdeutschen Herkunft).

BAG, Urteil v. 16.5.2019, 6 AZR 329/18 (unternehmerischen Entscheidungen, die den bisherigen Arbeitsplatz des schwerbehinderten Menschen betreffen).

LAG Hamm, Urteil v. 10.1.2019, 11 Sa 505/18 (Kündigung wegen Mängeln im Leistungsbereich in der Probezeit mit vorausgegangenen Gesprächen über die Leistungsmängel stellt keine Diskriminierung dar).

EuGH, Urteil v. 17.4.2018, C-414/16 (sachfremde Erwägungen der Kirche).

BAG, Urteil v. 23.11.2017, 8 AZR 604/16 (Altersdiskriminierung bei Stellenangebot in Bezug auf ein junges dynamisches Unternehmen).

BAG, Urteile v. 28.9.2017, 8 AZR 492/16, v. 11.8.2016, 8 AZR 375/15 (Benachteiligung wegen Schwerbehinderung).

LAG Köln, Urteil v. 18.5.2017, 7 Sa 913/16 (geschlechtsspezifische Bewerberansprache "Frauen an die Macht" eines Autohauses).

BAG, Urteil v. 18.10.2016, 9 AZR 123/16 (Staffelung von Urlaub nach Lebensaltersstufen).

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