Rz. 35

Die Zielvereinbarungen nach Abs. 1 sind gemäß Abs. 2 jeweils nach der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages über das jährliche Haushaltsgesetz abzuschließen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt insbesondere feststeht, in welchem Umfang Haushaltsmittel zur Verfügung stehen werden. Der Zielplanungsprozess für die Zielvereinbarungen nach § 48b kann nicht erst beginnen, wenn alle Einzelheiten auch in Bezug auf die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel feststehen. Dann käme es erst so spät im neuen Kalenderjahr zu Zielvereinbarungen auf örtlicher Ebene, dass von einer Zielvereinbarung für ein Kalenderjahr nicht mehr ausgegangen werden kann. Für 2018 und erneut für 2022 hat sich die Problematik an der neuen bzw. verzögerten Regierungsbildung gezeigt. Die Zielvereinbarungen sind anhand vorläufiger Rahmenbedingungen angestoßen worden. Der Bundeshaushalt 2022 wurde am 22.6.2022 im Bundesgesetzblatt Teil I verkündet.

 

Rz. 36

Im Zusammenhang mit Zielvereinbarungen sind insbesondere die Haushaltsmittel im Eingliederungstitel entscheidend, denn damit können die Jobcenter gezielt arbeitsmarktpolitische Instrumente einsetzen und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erbringen, dem wichtigsten Schalthebel zur Senkung der passiven Leistungen und Steigerung der Integrationsquote.

 

Rz. 36a

Der Planungsprozess wird so ausgelegt, dass letztlich dem BMAS die aggregierten Ziele unmittelbar zu Jahresbeginn übermittelt werden. Daran kann sich dann der konkrete Vereinbarungsprozess anschließen.

 

Rz. 36b

Eine vorläufige Haushaltsführung (z. B. zu Beginn der 19. Legislaturperiode) beim Haushalt des Bundes führt zu Verzögerungen beim Verfahren zum Abschluss von Zielvereinbarungen, weil Planungen bei vorläufiger Haushaltsführung nicht exakt möglich sind. Zielvereinbarungen haben im Übrigen ohnehin den Grundsätzen des Haushaltsrechts zu entsprechen. Im Allgemeinen werden die Zielvereinbarungen grundsätzlicher Art im ersten Quartal eines Kalenderjahres geschlossen, jedoch häufig später, je mehr die Operative der Jobcenter betroffen ist.

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