Rz. 27f
Abs. 4 bestimmt die Agenturen für Arbeit als die vermittlerisch betreuenden Einrichtungen für die Alg-Aufstocker. Leistungen zum Lebensunterhalt an die Bedarfsgemeinschaft werden weiterhin durch die Jobcenter erbracht. Das gilt auch für weitere Leistungen an nicht erwerbsfähige Personen in der Bedarfsgemeinschaft (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 1 und 2). Das Vorhaben, ab 2025 alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren durch die Agenturen für Arbeit vermittlerisch betreuen zu lassen, wurde im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 fallen gelassen. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik des Bundesrates hatte beklagt, dass nicht ersichtlich sei, wie das bisherige Niveau der arbeitsmarktpolitischen Betreuung und Beratung der unter 25-Jährigen ohne die Jobcenter sichergestellt werden kann. Die Abschaffung des bedarfsgemeinschafts- und Wechsel zum teilfallmanagementorientierten ganzheitlichen Beratungsansatzes für unter 25-Jährige in den Jobcentern, eine auf Freiwilligkeit ausgerichtete Beratungskultur in den Agenturen für Arbeit und vor allem eine deutlich geringere Präsenz in der Fläche würden die Distanz zu den unter 25-Jährigen und ihren Familien vergrößern und dazu führen, dass die Perspektive der Jugendlichen und ihrer Eltern, z. B. auch bei der Berufswahlentscheidung, aus dem Fokus gerät. Geschaffene Strukturen der Zusammenarbeit und Kompetenzen gingen hierbei verloren (vgl. BR-Drs. 366/1/23). Seit Einführung des SGB II im Jahr 2005 würden die leistungsberechtigten Jugendlichen, insbesondere die Gruppe der sog. jungen Erwachsenen, intensiv, vielfach durch aufsuchende Arbeit und mit niedrigschwelligen Angeboten, auf dem Weg aus Perspektiv- und Orientierungslosigkeit heraus in Ausbildung und Arbeit durch die Jobcenter beraten und betreut. Die dafür notwendigen Netzwerke und Kooperationen sowie die gezielte sozialraumorientierte Beratung wurden geschaffen. Nun solle dieser ganzheitliche Ansatz zerschlagen werden. Hunderttausende junge Menschen in Deutschland hätten 2023 eine Schule verlassen und sind dann vom Radar verschwunden. Trotz vielfältiger Bemühungen der unterschiedlichen Systeme sind sie demnach nicht angekommen in Ausbildung und Arbeit. Eine erfolgreiche Berufsausbildung ist aber der Schlüssel für eine dauerhaft erfolgreiche Erwerbsbiografie und der beste Schutz vor Langzeitarbeitslosigkeit. Neue und ungleich schwerer beherrschbare Schnittstellen, wie sie bei einem Zuständigkeitswechsel für die Jugendlichen geschaffen würden, lösen dieses Problem demzufolge nicht. Jugendarbeitslosigkeit könne man nicht durch kostenintensive Umstrukturierungen und ein Verschieben der Jugendlichen bekämpfen. Die beabsichtigte Veränderung der Zuständigkeiten in der Betreuung wäre aber nur mit hohem finanziellem Aufwand umsetzbar – Geld, das sinnvollerweise in die berufliche Entwicklung der Jugendlichen investiert werden sollte. Ziel müsse es sein, Menschen in Arbeit und Ausbildung zu bringen. Die konsequente rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit aller Partnerinnen und Partner am Übergang Schule-Beruf erhöht demzufolge die Chancen der jungen Menschen im Leistungsbezug auf berufliche Qualifikation und gelingende und nachhaltige Integration in die Arbeitswelt. Soweit Kosten für die Betreuung des Personenkreises zukünftig anstelle der bisherigen Steuerfinanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Leistungen aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung übernommen werden sollen, wäre zu beachten, dass die Haushaltslage der Bundesagentur für Arbeit von der Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung abhängig ist. Die Mehrbelastungen dürften nicht dazu führen, dass die Stabilität des Beitragssatzes der Arbeitslosenversicherung und damit letztendlich Arbeitsplätze gefährdet würden. Im Übrigen soll hier ein Personenkreis beraten und gefördert werden, der bisher keine Beiträge erbracht hat. Die Hinführung der unter 25-Jährigen zum Arbeitsmarkt ist demzufolge eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die statt den Steuerzahlern nun als versicherungsfremde Leistung den Beitragspflichtigen auferlegt werden solle.
Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hatte darauf hingewiesen, dass die Jobcenter über Jahre die erforderlichen Strukturen und Netzwerke zur Begleitung junger Erwerbsfähiger im Rechtskreis SGB II geschaffen haben. Dies solle jetzt ohne Not zerschlagen und an anderer Stelle neu aufgebaut werden. Dabei werde vernachlässigt, dass junge Erwachsene, die selbst im Leistungsbezug aufgewachsen sind und deren Familien ebenfalls Leistungen beziehen,deutlich schwierigere Startbedingungen als andere Jugendliche haben. Daher erfordere diese Personengruppe eine besonders engmaschige Begleitung und eine Einbeziehung der gesamten Familie. Denn gerade wenn Erwerbstätigkeitin Familien nicht der Regelfall ist, reicht es oftmals nicht, lediglich den jungen Menschen für eine Ausbildung zu motivieren, sondern auch das Umfeld muss stabilisiert werden. Das können nur die Jobcenter leist...