Rz. 5
Die Wirkungsuntersuchungen nach Abs. 1 Satz 1 können kurz- wie auch längerfristig angelegt sein. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers sind Ergebnisse unverzüglich offenzulegen, ggf. auch Zwischenergebnisse. Hierfür bieten sich regelmäßige Reportings in Zeitabständen von etwa 3 Monaten an. Unabhängig davon sind die Untersuchungen auch Schwerpunkt der Forschung (vgl. § 282 Abs. 2 SGB III).
Rz. 6
Satz 1 bestimmt nicht, wer die Wirkungsuntersuchungen durchzuführen hat. Nach dem Gesamtkonzept für diesen Aufgabenbereich bei der Arbeitsförderung wie auch der Grundsicherung für Arbeitsuchende fällt auch diese Aufgabe dem IAB der Bundesagentur für Arbeit zu (vgl. § 282 Abs. 2 Satz 2 SGB III).
Rz. 7
Regelmäßig i. S. d. Abs. 1 Satz 1 sind laufende Untersuchungen, die sich aneinander anschließen oder sich überlappen. Zeitnah sind Untersuchungen immer dann, wenn sie sich nicht auf die Wirkungen längere Zeit zurückliegend erbrachter Leistungen beziehen, das kann eher die Forschung übernehmen. Im Allgemeinen wird die Leistungserbringung bei den Untersuchungen nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Längerfristige Vorhaben münden in Forschungsabschnitte (z. B. aus verschiedenen Perspektiven) in die jeweiligen Jahresplanungen ein.
Rz. 8
Zu untersuchen sind die Wirkungen der Leistungen zur Eingliederung und der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Bei den Leistungen zur Eingliederung können die Untersuchungsgegenstände im Wesentlichen aus den Inhalten der Eingliederungsbilanz abgeleitet werden. Hinsichtlich der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist z. B. von Interesse, inwieweit sich die Leistungen auf die Arbeitsbereitschaft auswirken. Innerhalb der Bundesagentur für Arbeit können die Untersuchungsergebnisse Steuerungsimpulse der Zentrale an die Regionaldirektionen oder auch unmittelbar an die Agenturen für Arbeit auslösen, die die Integrationsarbeit, aber auch die Leistungsvergleiche nach § 48a oder die Zielerreichung aus der Zielvereinbarung nach § 48b betreffen. Es liegt im Übrigen beim IAB, die erkannten Forschungsthemen in Schwerpunkten zu bündeln (Fokusthemen) und in eine Jahresplanung einzubringen.