Rz. 1

Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung weiterer Gesetze v. 25.6.2021 (BGBl. I S. 2020) mit Wirkung zum 1.7.2021 in das SGB II eingefügt. Damit wurde § 71 neu belegt.

2 Allgemeines

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