Einführung

§ 285 trat gemäß Art. 9 Nr. 3, Art. 15 Abs. 3 des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 1950) mit Wirkung ab 1.1.2005 außer Kraft.

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