2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Elfte Kapitel
Rz. 2f
Das Elfte Kapitel enthält die Vorschriften zur Organisation der Bundesagentur für Arbeit und über den Datenschutz. Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) und das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist die Organisation der Bundesagentur grundlegend geändert worden. Seither ist lediglich eine Erweiterung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit auf 4 Mitglieder geschaffen und umgesetzt worden.
Rz. 2g
Steuerungslogik
Grundlage für organisatorische Regelungen ist das Führungs- und Steuerungssystem. Dazu wird in der Bundesagentur für Arbeit ein wirkungsorientiertes Steuerungsmodell für die strategische und operative Steuerung praktiziert. Dazu gehört, ein strategisches Controlling einzusetzen, das den Vorstand bei der Planung, Kontrolle und Steuerung der Geschäftspolitik und der strategischen Kernziele unterstützt. Auf Ebene der Agenturen für Arbeit wird ein operatives Controlling durchgeführt, mit dem das Management der lokalen Organisationseinheiten zur Erreichung der geschäftspolitischen Ziele unterstützt wird. Ein einheitliches Steuerungsmodell, mit dem das strategische mit dem operativen Controlling vernetzt wird, bildet die Grundlage für eine stringente Führung der Bundesagentur für Arbeit. Die Kommunikation von der Zentrale der Bundesagentur in die Agenturen für Arbeit wird über Führungsimpulse wahrgenommen (also z. B. auch sog. Weisungen), die auf ein unumgängliches Maß zu beschränken sind, um die Handlungsfähigkeit vor Ort zu erhalten.
Rz. 2h
Mit Steuerungssystemen wird die Erreichung konkreter Ziele verfolgt, die in ein Gesamtzielsystem für die Bundesagentur eingebettet sein müssen. Ein Kernelement dafür ist der Betrieb von 2 Rechnungskreisen, durch die Versicherungsaktivitäten von "Auftragsaktivitäten" (nach dem SGB II) abgegrenzt werden. Das ermöglicht Kostentransparenz, ohne dass damit eine unterschiedliche Behandlung der Arbeitslosen in den Agenturen für Arbeit verbunden wäre. Ein weiteres wichtiges Element ist die Ausrichtung der grundlegenden Steuerung an wirtschaftlichen Zielen auf und zwischen allen Ebenen. Das bedeutet, dass politische wie geschäftspolitische Vorstellungen einheitlich in wirtschaftliche Zielsetzungen und dadurch auch in der Zusammenarbeit zwischen dem Aufsicht führenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den strategischen Einheiten in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit sowie den Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit umgesetzt werden. Aufgrund der doppelten Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit für die Arbeitsförderung und die Grundsicherung für Arbeitsuchende sind auch diese Rechnungskreise zu trennen.
Rz. 2i
Wirtschaftliche Zielsetzungen müssen in operationalisierte Kennzahlen umgesetzt werden, die eine konkrete Messung der Zielerreichung und Qualität ermöglichen. Effizienz- und Effektivitätsgrößen offenbaren Leistung und Wirkung des operativen Geschäfts. Damit wird gleichermaßen der Output der Agenturen für Arbeit, z. B. Betriebsbesuche, Vermittlungsvorschläge, bearbeitete Leistungsanträge, wie auch die damit erreichten Wirkungen, z. B. Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt, transparent. Die gesamte Logik der Steuerung wird zwischen den Ebenen in Führungsdialogen zwischen Zentrale und Regionaldirektionen sowie Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit mit Zielvereinbarungen umgesetzt.
Rz. 2j
Die Durchsetzung der Steuerungslogik bedingt eine Neudefinition der Aufgabenstellung insbesondere der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit. Klare und effiziente Führung wie kompetente fachliche Unterstützung der operativen Ebenen bedeuten eine Umgestaltung der Zentrale zu der Organisationsebene für Zielsetzung, Steuerung (einschließlich der Nachhaltungsprozesse) und Entwicklung von Produkten und Programmen. Dadurch werden intransparente Zuständigkeiten und aufgeblähte Verwaltungsverfahren durch praxisorientierte Projektarbeit und Bündelung komplexer Aufgaben bei Spezialisten ersetzt.
Rz. 2k
Umsetzung im SGB III
2002 ist die Führung der Bundesagentur für Arbeit neu geordnet worden. Es wurde ein hauptamtlicher Vorstand eingesetzt, der die operative Verantwortung trägt und von einem ehrenamtlich besetzten, stark verkleinerten Verwaltungsrat kontrolliert wird. Zur Unterstützung wurde eine Innenrevision eingerichtet (vgl. § 386). Damit wurden die Leitungsstrukturen denen privater Unternehmen vergleichbar. Vorstandsmitglieder sind keine Beamten, sondern befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis mit vertraglicher Ausgestaltung. Daneben werden in der Bundesagentur für Arbeit bestimmte Führungspositionen nur noch auf Zeit vergeben (vgl. die Regelungen zu den obersten Führungskräften in der Bundesagentur für Arbeit in § 390). Mit einem neuen Leitbild geht eine neue Führungs- und Managementphilosophie einher. Sie lebt von der Qualität und Kompetenz der Führungskräfte. Das individuelle Führungsverhalten bestimmt ...