Rz. 8

Selbsthilfekontaktstellen sind gemäß § 2 der Gemeinsamen Empfehlung v. 23.2.2012 (Fundstelle vgl. Rz. 17) örtlich oder regional arbeitende professionelle Beratungseinrichtungen mit hauptamtlichem Personal. Sie nehmen eine Wegweiserfunktion im System der gesundheitlichen und sozialen Dienstleistungsangebote wahr und verfolgen rehabilitative und präventive Zielsetzungen. Träger sind i. d. R. Vereine, Kommunen oder Wohlfahrtsverbände. Jeder Landkreis und jede Großstadt hat i. d. R. eine Selbsthilfekontaktstelle. Diese können über die Nationale Kontakt- und Informationsstelle (Fundstelle vgl. Rz. 17) erfragt werden.

Die Selbsthilfekontaktstellen verfügen über hauptamtliches Personal, Räume und Ressourcen. Sie stellen themen- und indikationsübergreifend Dienstleistungsangebote bereit, die auf die Unterstützung und Stabilisierung von Selbsthilfeaktivitäten abzielen.

Selbsthilfekontaktstellen

  • beraten und informieren Bürger, die noch nicht Teilnehmer bzw. Mitglieder von Selbsthilfegruppen sind,
  • verbessern die Infrastruktur für die Entstehung und Entwicklung von Selbsthilfegruppen und unterstützen auf Wunsch aktive Betroffene bei der Gruppengründung (in diesem Zusammenhang bieten sie auch infrastrukturelle Hilfen wie Bereitstellung von Räumen, Beratung und supervisorische Begleitung in schwierigen Gruppensituationen oder bei Problemen an),
  • stärken die Kooperation und Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfegruppen und professionellen Heilberufen und Einrichtungen (auch Ärzten),
  • tragen durch Öffentlichkeitsarbeit (beispielsweise Durchführung von Selbsthilfetagen) zur größeren Bekanntheit und zur Akzeptanz von Selbsthilfegruppen bei,
  • sind ferner Agenturen zur Stärkung der Eigenverantwortung und gegenseitigen freiwilligen Hilfe.

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