Die Schiedsstelle ist eine unparteiische Schlichtungsstelle, die bei Konflikten über Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Träger der Einrichtungen angerufen werden kann.
Sozialversicherung: Die Besetzung der Schiedsstelle, die Voraussetzungen für ihr Tätigwerden und der Rechtsweg gegen ihre Entscheidungen bestimmt § 78g SGB VIII.
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