Das Besondere an dem Prinzip der Selbstverwaltung ist, dass der Bürger bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mitwirkt. Dies geschieht durch Sozialwahlen, bei denen ehrenamtliche Vertreter der Versicherten (Rentner) und Arbeitgeber in die Organe der Sozialversicherungsträger gewählt werden.

Außer in der Sozialversicherung gibt es die Mitwirkung der betroffenen Bürger auch noch im Bereich der Kommunalverwaltung durch Kommunalwahlen. Während die kommunale Selbstverwaltung im Grundgesetz verankert ist[1], ist die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung nur durch einfaches Bundesrecht geregelt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge