Entscheidungsstichwort (Thema)
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren. Vertretungsbefugnis in Statusfeststellungsverfahren gem § 7a SGB 4. Steuerberater. außergerichtliche Rechtsdienstleistung gem § 3 RDG. fremde Angelegenheit gem § 2 Abs 1 RDG. keine Nebenleistung gem § 5 Abs 1 RDG
Orientierungssatz
Das Tätigwerden als Bevollmächtigter im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB 4 gehört nicht zum Berufs- oder Tätigkeitsbild eines Steuerberaters und stellt somit keine Rechtsdienstleistung iSv § 5 Abs 1 S 1 RDG dar.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI3530599 |
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