Entscheidungsstichwort (Thema)
Berichtigungsbeschluss zum Urteil des Sozialgerichts Saarbrücken vom 12.11.2020, Az. S 23 KR 835/16
Tenor
Das Urteil vom 12.11.2020 wird in den Entscheidungsgründen auf S. 24 in Ziffer 7 dahingehend berichtigt, dass es an Stelle von "01.07.2020" heißen muss: "01.07.2010".
Gründe
Nach § 138 SGG sind Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten im Urteil jederzeit von Amts wegen zu berichtigen. Der Vorsitzende hat darüber durch Beschluss zu entscheiden.
Hiernach war im Urteil vom 12.11.2020 in den Entscheidungsgründen auf S. 24 in Ziffer 7 das Datum „01.07.2020“ zu berichtigen in „01.07.2010“. Die Offensichtlichkeit dieses Fehlers ergibt sich aus dem Tatbestand und der Sitzungsniederschrift vom 12.11.2020, wonach belegt ist, dass der Beitritt der Beklagten mit Wirkung vom 01.07.2010 erfolgt ist.
Fundstellen
Dokument-Index HI14375374 |
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