Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialhilfe. Eingliederungshilfe. Hilfe zur Pflege. betreutes Wohnen. Vorranggrundsatz der ambulanten Hilfe. Ausnahmeregelung gem § 13 Abs 1 S 4 SGB 12. Unzumutbarkeit der Betreuung in einer stationären Einrichtung. psychische Instabilität

 

Orientierungssatz

Zur Unzumutbarkeit einer stationären Betreuung iS des § 13 Abs 1 S 4 SGB 12 bei Vorliegen einer psychischen Instabilität der Hilfebedürftigen und bisheriger Unterbringung in ambulanter Wohngemeinschaft.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1814285

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