Bis zu ihrer Einordnung in dieses Gesetzbuch gelten die nachfolgenden Gesetze mit den zu ihrer Ergänzung und Änderung erlassenen Gesetzen als dessen besondere Teile:
1. |
2. (weggefallen)
3. |
4. |
5. (weggefallen)
6. |
das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte, |
7. |
[2]Gesetze, die eine entsprechende Anwendung der Leistungsvorschriften des Vierzehnten Buches vorsehen, insbesondere
|
Bis 31.12.2023:
7. |
das Bundesversorgungsgesetz, auch soweit andere Gesetze, insbesondere
die entsprechende Anwendung der Leistungsvorschriften des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, |
8.[3]
9. |
10. |
das Wohngeldgesetz, |
11. (weggefallen)
12. |
13.. (weggefallen)
14. |
15. |
der Erste und Zweite[4] [Bis 31.08.2021: , Zweite und Dritte] Abschnitt des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, |
16. |
das Altersteilzeitgesetz, |
17. |
der Fünfte Abschnitt des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, |
Ab 01.01.2025:
18. |
18. |
[5]die §§ 80 bis 83a des Soldatenversorgungsgesetzes, soweit sie die entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung vorsehen. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen