1Die Bundesagentur wird ermächtigt, durch Anordnung Näheres über die Meldepflicht der[2] [Bis 31.03.2012: des] Arbeitslosen zu bestimmen. 2Sie kann auch bestimmen, inwieweit Einrichtungen außerhalb der Bundesagentur auf ihren Antrag zur Entgegennahme der Meldung zuzulassen sind.
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