Den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Menschen ist Rechnung zu tragen.

[1] § 2a eingefügt durch Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG). Anzuwenden ab 01.01.2004.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge