Zum 1. Juli 2024 treten Entgeltpunkte an die Stelle von Entgeltpunkten (Ost).

[1] § 254d geändert durch Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) vom 17.07.2017. Anzuwenden ab 01.07.2024.

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