Der Bund erstattet den Trägern der allgemeinen Rentenversicherung[1] [Bis 31.12.2004: Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten] die Aufwendungen für Leistungen nach dem Fremdrentenrecht.

[1] Geändert durch Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG). Anzuwenden ab 01.01.2005.

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