1Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie
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das 67. Lebensjahr vollendet und |
2. |
die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt |
haben. 2Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich.
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