Rz. 6

Der Erstattungsbetrag kann als zusätzlicher Rabatt auf den nach § 130b vereinbarten oder festgesetzten Erstattungsbetrag als

  • mengenbezogene Staffelung des Preisnachlasses,
  • als jährliches Umsatzvolumen mit Ausgleich von Mehrerlösen oder
  • in Abhängigkeit von messbaren Therapieerfolgen

vereinbart werden. Insbesondere das jährliche Umsatzvolumen, welches bei einer Krankenkasse oder einer Kassenart durch das betreffende Arzneimittel entsteht und dessen Höhe mit Ausgleich von Mehrerlösen vereinbart werden kann, ist nach Abs. 1 Satz 2 ein Kriterium, das bei der Bundesvereinbarung nach § 130b allerdings keine bedeutende Rolle spielt.

Für die Ausgestaltung ist den Vereinbarungspartnern in Abs. 1 ein Spielraum zugestanden. Eine Erstattung kann auch bezogen auf messbare Therapieerfolge vereinbart werden, ebenfalls ein Kriterium, welches erst nachträglich ermittelt werden und deshalb bei der Bundesvereinbarung nach § 130b keine Anwendung finden kann. Durch das Wort "insbesondere" wird deutlich, dass der Verhandlungsspielraum der Vereinbarungspartner auch über die in Abs. 1 Satz 2 genannten Beispiele hinausgehen kann.

 

Rz. 7

Der pharmazeutische Unternehmer und die Krankenkassenseite werden im Vorfeld überlegen müssen, welche Vorteile oder Marktchancen sich für sie aus einer freiwillig abzuschließenden Vereinbarung nach Abs. 1 Satz 1 ergeben. Die einzelne Krankenkasse oder die einer Kassenart werden dabei ihre Versichertenanteile bzw. die Zahl derjenigen Versicherten berücksichtigen, die auf das betreffende innovative Arzneimittel angewiesen sein könnten. Für Krankenkassen mit vielen Versicherten dürfte dabei eine Vereinbarung eher in Betracht kommen als für Krankenkassen mit einer geringen Versichertenzahl. Letztere wären ggf. darauf angewiesen, über ihren Landesverband die Versichertenzahlen zu bündeln und dadurch ein höheres Umsatzvolumen in die Waagschale für eine Vereinbarung nach Abs. 1 Satz 1 zu werfen.

Der pharmazeutische Unternehmer wird seine Vorteile beim vorgenannten Selektivvertrag vor allem in einer möglichen Umsatzsteigerung gegenüber seiner Konkurrenz sehen.

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