Rz. 2

Die gematik hat die Aufgabe, die Telematikinfrastruktur zu schaffen (§ 311 Abs. 1 Nr. 1). Innerhalb dieses Rahmens wird die gematik fristgebunden beauftragt, u. a. die Voraussetzungen für die elektronischen Verordnungen der Leistungserbringer zu schaffen und den Zugriff darauf für die Versicherten über mobile Endgeräte zu ermöglichen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge