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Die gematik hat dem BMG im Rahmen ihrer Aufgabe nach § 311 Abs. 1 Satz 1 Nr. 16 (Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte zu einem persönlichen Gesundheitsdatenraum) spätestens am 1.7.2026 ein Umsetzungskonzept vorzulegen. Damit wird das Fortentwicklungspotenzial der elektronischen Patientenakte hin zu einem Gesundheitsdatenraum konsequent und zügig genutzt (BT-Drs. 20/9788 S. 182).

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