Rz. 2

Die gematik informiert die Versicherten digital und analog über die Telematikinfrastruktur sowie die Verarbeitung und den Schutz der Versichertendaten. Die Informationspflichten der gematik über die Telematikinfrastruktur ermöglicht Versicherten, sich über die Funktionsweise der Telematikinfrastruktur, die grundlegenden Anwendungsfälle und Funktionalitäten der elektronischen Patientenakte sowie die darin gespeicherten Daten zu unterrichten. Darüber hinaus dient die Bestimmung der Aufklärung der Versicherten über ihre Rechte im Umgang mit diesen Daten (Freudenberg, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 314 Rz. 8).

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge