Rz. 5
Die Mitglieder des Beirats werden von verschiedenen Stellen benannt:
Vertreter der | Bennen durch | Quelle |
---|---|---|
Bundesländer | Länder | Satz 1 |
|
Gesellschafterversammlung der gematik | Satz 2 |
Bereich der Hochschulmedizin | Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung | Satz 3 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen