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Die Gesellschaft für Telematik (gematik) hat sich hinsichtlich ihrer Festlegungen zu Datenschutz, Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit den Anwendungen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ins Benehmen zu setzen und durch den Digitalbeirat (§ 318a) beraten zu lassen. Die Effektivität der Unterstützung wird durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) evaluiert.

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