Rz. 7

Neben der Informationspflicht (Abs. 3) obliegt der gematik auch eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 33 der Verordnung (EU) 679/2016). Dritte, die Daten im Auftrag der gematik verarbeiten, melden eine Verletzung des Datenschutzes an den Verantwortlichen (§ 307).

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