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Sobald die Telematikinfrastruktur hierfür flächendeckend zur Verfügung steht, ist diese verpflichtend für die Übermittlung von ärztlichen Verordnungen in elektronischer Form zu nutzen. Inwieweit eine ärztliche Verordnung in elektronischer Form ausgestellt und unter Nutzung der Telematikinfrastruktur übermittelt werden muss oder in Papierform ausgestellt werden kann, hängt von den im konkreten Behandlungsfall vorliegenden technischen und ggf. von den betäubungsmittelrechtlichen Voraussetzungen ab. Eine ärztliche Verordnung kann mittels eines Smartphones und einer sicheren Applikation (E-Rezept-App) empfangen und online bei der gewünschten Apotheke eingelöst werden. Alternativ können die Zugangsdaten für das E-Rezept in der Praxis auf Papier ausgedruckt und dem Patienten ausgehändigt werden. Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen zukünftig auch alle weiteren veranlassten Leistungen wie etwa Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden. Um für die Übermittlung der Verordnungen die sichere Telematikinfrastruktur nutzen zu können, wird diese schrittweise ausgebaut.

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