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Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV, KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vereinbaren mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) die Anforderungen an die technischen Verfahren zu telemedizinischen Konsilien. Ein Telekonsilium ist die zeitgleiche bzw. zeitversetzte Kommunikation zwischen einem einholenden Arzt/Zahnarzt und einem Konsiliararzt/Konsiliarzahnarzt mittels elektronischen Austausches der patientenbezogenen, medizinischen Fragestellung sowie der sonstigen, für die telekonsiliarische Beurteilung dieser medizinischen Fragestellung relevanten Patienteninformationen. Die Kommunikation umfasst sowohl die Übermittlung der Fragestellung sowie deren Beantwortung. Ein ausschließliches Telefonat stellt kein Telekonsilium dar. Bei Bedarf kann das Telekonsilium auch in Anwesenheit des Patienten stattfinden. Die Vereinbarung ist mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Gesellschaft für Telematik (gematik) abzustimmen. Die Vertragsparteien setzen sich mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) über die Inhalte ins Benehmen.

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