Rz. 9

Damit die Daten sektorenübergreifend ausgetauscht werden können, dürfen die Vertragsärzte und Vertragszahnärzte nur noch solche informationstechnischen Systeme für die abrechnungsbegründende Dokumentation einsetzen, die von KBV oder KZBV bestätigt worden sind (Satz 1). Die Einzelheiten des Bestätigungsverfahrens werden für den vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Bereich von KBV oder KZBV festgelegt (Satz 2). Das Verfahren ist im Einvernehmen mit dem Kompetenzzentrum zu gestalten. Das Bestätigungsverfahren und eine Liste mit den nach Satz 1 bestätigten informationstechnischen Systemen sind zu veröffentlichen (Satz 3; https://zertifizierungsportal2.kbv.de/zport; abgerufen: 7.4.2021). Das Kompetenzzentrum veröffentlicht eine Liste mit den bestätigten informationstechnischen Systemen auf der Plattform nach § 385 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 (Satz 4).

 

Rz. 10

Ab 1.1.2025 können Vertragsärzte und Vertragszahnärzte ihre Leistungen nur dann bei den KVen abrechnen, wenn sie informationstechnische Systeme einsetzen, die ein Konformitätsbewertungsverfahren (§ 387) erfolgreich durchlaufen haben (Satz 1). Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen veröffentlicht eine Liste mit den bestätigten informationstechnischen Systemen auf der Plattform nach § 385 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 (Satz 2). Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben sich bei der Abrechnungsprüfung nach § 106d das Zertifikat vorlegen zu lassen.

 

Rz. 11

Die Konformität über die frist- und sachgerechte Umsetzung der Anforderungen nach Abs. 2 wird durch ein Konformitätsbewertungsverfahren der KBV i. S. d. § 387 bestätigt. Damit wird die KBV durch das Kompetenzzentrum ab dem 1.1.2025 betraut. Das Konformitätsbewertungsverfahren muss den Anforderungen nach § 387 entsprechen. Die Vorgaben für das Konformitätsbewertungsverfahren sind daher im Einvernehmen mit dem Kompetenzzentrum festzulegen. Die Vorgaben zu dem Konformitätsbewertungsverfahren sowie eine Liste mit den bestätigten Systemen werden auf der Plattform nach § 385 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 veröffentlicht.

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