Rz. 8

Die DKG definiert im Verfahren nach Abs. 1 die Subsysteme eines Krankenhausinformationssystems (OP-Dokumentationssystem, Diagnosedaten und TISS Scoring System), die die Schnittstellen integrieren müssen (Satz 1). Die DKG ist aufgrund der Regelung nicht befugt, die Spezifikationen festzulegen. Dafür bleibt weiterhin das Kompetenzzentrum zuständig. Über die Subsysteme ist Einvernehmen mit dem Kompetenzzentrum für Interoperabilität herzustellen.

 

Rz. 8a

Das Einvernehmen ist jeweils jährlich bis zum 30.4. des entsprechenden Kalenderjahres herzustellen (Satz 2). Wird das Einvernehmen nicht fristgerecht hergestellt, ist das Kompetenzzentrum zu einer entsprechenden Entscheidung berechtigt und verpflichtet (Satz 3). Die Entscheidung ist fristgebunden innerhalb eines Monats bis zum 31.5. zu treffen. Zuvor ist das Expertengremium (§ 385 Abs. 1 Satz 1) anzuhören.

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