Rz. 9

Die Anforderungen an die informationstechnischen Systeme im Pflegebereich werden durch das Kompetenzzentrum definiert. Sie setzt sich dazu mit den

  • Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene,
  • Verbänden der Pflegeberufe auf Bundesebene,
  • für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgeblichen Bundesverbänden aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen und in der pflegerischen Versorgung

ins Benehmen.

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