Rz. 4

Der Telematikzuschlag wird in der Rechnung des Krankenhauses gesondert ausgewiesen (Satz 1). Der Zuschlag geht nicht in den Gesamtbetrag oder die Erlösausgleiche nach dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung ein (Satz 2).

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