Rz. 12

Die Rechtsverordnung legt die Strukturen, Prozesse und Arbeitsweise des Kompetenzzentrums fest. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Aufgaben (Abs. 1) umgesetzt und erfüllt werden (BT-Drs. 20/9048 S. 140). Dabei wird auf bereits etablierte und bewährte Prozesse und Verfahren aufgebaut. Zugleich wird das Aufgabenspektrum erweitert, wodurch im Zuge der Rechtsverordnung eine Konkretisierung der hierfür erforderlichen organisatorischen, prozessualen und regulatorischen Rahmenbedingungen erfolgt. Dazu gehören u. a.

  • die Zusammensetzung der Gremien einschließlich der Neuwahl des Expertengremiums,
  • der Verfahrensablauf zur Benennung von Experten sowie die fachlichen Anforderungen an die Experten,
  • die Abstimmungsmodalitäten der Gremien einschließlich der Beschlussfähigkeit,
  • die Einrichtung eines Expertenkreises sowie die Einrichtung von Arbeitskreisen, einschließlich deren Zusammensetzung unter Berücksichtigung der jeweiligen fachlichen Betroffenheit.

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