Rz. 8

Nach der Bewertung (Abs. 5) und vor ihrer Entscheidung gibt die gematik den Experten (§ 386) Gelegenheit zur Stellungnahme (Satz 1; www.vesta-gematik.de/experten). In ihren Stellungnahmen können die Experten weitere Empfehlungen zur Umsetzung und Nutzung der in das Interoperabilitätsverzeichnis aufgenommenen Inhalte sowie zu anwendungsspezifischen Konkretisierungen und Ergänzungen abgeben (Satz 2). Die gematik hat die Stellungnahmen der Experten in ihre Entscheidung einzubeziehen. Dazu ist auch eine Begründung erforderlich, wenn einer Empfehlung nicht gefolgt wird.

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