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Der Begriff humane Krankenbehandlung ist durch das GRG aufgenommen worden, was aber nicht heißt, dass die Krankenbehandlung vorher inhuman gewesen wäre. Diese Formulierung in den Grundsätzen weist vielmehr darauf hin, dass bei fortschreitender Technik und Spezialisierung in der Medizin und Medizintechnik für die Zukunft Gefahren für die humane Krankenbehandlung entstehen können, denen von vornherein entgegengewirkt werden muss. Krankenkassen und Leistungserbringer sind deshalb verpflichtet, in ihren Verträgen, insbesondere bei deren praktischer Umsetzung, dem Hinwirken auf eine humane, dem Patienten zugewandte Krankenbehandlung Aufmerksamkeit zu schenken.

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