Rz. 2

Das Bundesministerium für Gesundheit hat dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages regelmäßig jährlich über aufsichtsrechtliche Maßnahmen beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), den Erlass von Verpflichtungsbescheiden und den Sachstand der Aufsichtsverfahren zu berichten. Eine entsprechende Regelung findet sich in § 78 c für die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge