Rz. 1

Die Vorschrift ist durch das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG) v. 15.2.2002 (BGBl. I S. 684) mit Wirkung zum 23.2.2002 eingeführt worden. Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung v. 26.4.2006 (BGBl. I S. 984) ist mit Wirkung zum 1.5.2006 der bisherige Text als Abs. 1 gestaltet und Abs. 2 neu eingeführt worden.

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