Rz. 1

Die Rechtsvorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 neu eingeführt worden (Art. 1 Nr. 93 des Gesetzes).

Mit dem Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften v. 17.7.2009 (BGBl. I S. 1990) ist mit Wirkung zum 23.7.2009 Satz 4 angefügt worden.

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