Rz. 1

Die ursprüngliche, durch Gesetz v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) eingefügte gesetzliche Regelung betraf den Koordinierungsausschuss und wurde als Folge zum neu geschaffenen Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) nach § 91 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) zum 1.1.2004 aufgehoben.

 

Rz. 2

Zum 1.1.2012 erfolgte die Neuregelung durch das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983).

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