Rz. 1

Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3465) mit Wirkung ab 1.1.2002 eingeführt worden. Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) sind mit Wirkung zum 1.1.2012 Abs. 1 Satz 1 erweitert und Satz 3 aufgehoben worden. Im neuen Satz 3 sind das Wort "Sie" durch die Wörter "Die Zulassung" und im neuen Satz 5 die Wörter "nach Satz 5" durch die Wörter "nach Satz 4" ersetzt worden. Außerdem sind im neuen Satz 6 nach den Wörtern "an dem die" die Wörter "in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 137f und" sowie nach den Wörtern "Inkrafttreten dieser" die Wörter "Richtlinien und" eingefügt und im neuen Satz 10 die Angabe "Satz 8" durch die Angabe "Satz 7", im neuen Satz 11 die Wörter "nach den Sätzen 9 und 10" durch die Wörter "nach den Sätzen 8 und 9" und die Angabe "Satz 11" durch die Angabe "Satz 10" sowie im neuen Satz 12 die Wörter "nach den Sätzen 9 und 10" durch die Wörter "nach den Sätzen 8 und 9" ersetzt worden. Abs. 2 und 3 sind neu gefasst worden.

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