Rz. 14

Durchlaufende Gelder (z. B. im Rahmen des Einzugs der Gesamtsozialversicherungsbeiträge) werden bei der Feststellung der Betriebsmittel nicht berücksichtigt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge