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Die Überschrift entspricht dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266), ebenso der Abs. 3, während Abs. 4 gestrichen werden konnte.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) sind mit Wirkung zum 1.1.2004 in Abs. 1 medizinische Versorgungszentren aufgenommen und in Abs. 2 die Bundesausschüsse durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ersetzt worden.

Mit Art. 6 Nr. 4, Art. 86 Abs. 4 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde der Wortlaut des Abs. 3 mit Wirkung zum 1.10.2005 redaktionell geändert.

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