Rz. 35

Das reine Kopfpauschale-System, welches heute ebenfalls nicht mehr üblich ist, orientierte sich daran, wie viele Leistungen ein Versicherter im Jahr durchschnittlich erhalten hatte. Der Jahresbedarf, der auch die Leistungen der mitversicherten Angehörigen einschloss, wurde für einen künftigen Ausgangszeitraum als Kopfpauschalbetrag fixiert, wobei als ergänzende, den Betrag steigernde oder mindernde Faktoren die wirtschaftliche Lage der Krankenkasse und die Veränderung der Grundlohnsumme der Krankenkasse zu berücksichtigen waren. Das System der Kopfpauschale verschiebt das Risiko der Krankheitshäufigkeit bezüglich der Kosten der vertrags(zahn)ärztlichen Leistungen von den Krankenkassen auf die Vertrags(zahn)ärzte. Für normale, jahreszeitlich bedingte Schwankungen in der Krankheitshäufigkeit und in der Inanspruchnahme der Vertrags(zahn)ärzte erscheint dies vertretbar. Problematisch wird dies bei Krankheitsepidemien, weil die Ärzte trotz eines erhöhten Arbeitsanfalls und erhöhter Praxiskosten nur einen geringen Vergütungsanteil erhalten würden.

 

Rz. 36

Die Gesamtvergütung als Kopfpauschale errechnete sich dann aus der Multiplikation des Kopfpauschalbetrages mit der durchschnittlichen Mitgliederzahl der Krankenkasse. Elemente des Kopfpauschale-Systems finden sich heute wieder in den vorgenannten Mischsystemen der Vergütung. So entspricht z. B. der Jahresbedarf eines Versicherten (Mitglied einschließlich der mitversicherten Familienangehörigen) in der Summe dem in Abs. 3 auf die Struktur der Versicherten bezogenen Behandlungs- und Leistungsbedarf.

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