Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) eingeführt worden und sollte den Prozess der schrittweisen Umstellung der vertragsärztlichen Vergütung im Jahr 2007 abschließen. Nachdem die in §§ 85a ff. enthaltenen Fristen für die Einführung morbiditätsorientierter Regelleistungsvolumina auf den 1.1.2009 verschoben werden mussten, ist die Vorschrift durch Zeitablauf gegenstandslos und mit Wirkung zum 1.1.2007 aufgrund des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) v. 22.12.2006 (BGBl. I S. 3439) aufgehoben worden.

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