Begriff

Die soziale Gruppenarbeit ist eine Hilfe zur Erziehung. Sie ist bestimmt für

  • ältere Kinder (in der Regel ab 10 Jahren),
  • Jugendliche (14-18 Jahre) oder
  • junge Volljährige (18-21 Jahre)

und soll bei Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen (wie z. B. Aggressivität, Straffälligkeit, Schulverweigerung, Schul- und Ausbildungsschwierigkeiten sowie Beziehungsprobleme) helfen. Durch soziales Lernen in der Gruppe soll die Entwicklung des jungen Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Die soziale Gruppenarbeit ist eine ambulante Erziehungshilfe.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die soziale Gruppenarbeit wird als Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 29 SGB VIII sowie Hilfe für junge Volljährige nach §§ 41, 29 SGB VIII und Leistung der Eingliederungshilfe für ältere Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen nach § 35a SGB VIII geleistet.

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