Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält

 

1.

den Ort und den Tag der Verhandlung;

 

2.

die Namen der Richter und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers;

 

3.

die Bezeichnung der Straftat nach der Anklage;

 

4.

[1]die Namen der Angeklagten, ihrer Verteidiger, der Privatkläger, der Nebenkläger, der Anspruchsteller nach § 403, der sonstigen Nebenbeteiligten, der gesetzlichen Vertreter, der Bevollmächtigten und der Beistände;

Bis 30.06.2021:

4.

die Namen der Angeklagten, ihrer Verteidiger, der Privatkläger, Nebenkläger, Verletzten, die Ansprüche aus der Straftat geltend machen, der sonstigen Nebenbeteiligten, gesetzlichen Vertreter, Bevollmächtigten und Beistände;

 

5.

die Angabe, daß öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.

[1] Nr. 4 geändert durch Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften. Anzuwenden ab 01.07.2021.

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