Begriff

Teilleistungsstörungen sind Funktionsstörungen in Bereichen des Denkens, Fühlens oder Sprechens. Sie führen zu ausgeprägten Leistungsminderungen. Die Leistungsdefizite sind nicht durch allgemeine Intelligenzminderung, neurologische Erkrankungen, Sinnesbeeinträchtigungen oder durch mangelnde Förderung erklärbar.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen, die bei Teilleistungsstörungen erbracht werden können, regelt § 35a SGB VIII.

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