Bei Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR haben Arbeitnehmer lediglich einen reduzierten Arbeitnehmer-Beitragsanteil entsprechend den besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereichs zu zahlen. Der Arbeitgeberbeitrag beträgt im unteren Teil des Übergangsbereichs etwa 28 % und nimmt mit höherem Arbeitsentgelt gleitend ab. An der oberen Grenze des Übergangsbereichs erreicht der Beitragsanteil dann seine reguläre Höhe von derzeit etwa 20 %.

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